Das Heindrich Immobilienlexikon: M wie Makler- & Bauträgerverordnung

In unserem Immobilienlexikon bringen wir Ihnen verschiedene Fachbegriffe aus der Immobilienwelt näher.

 

Lassen Sie ein Haus bauen oder erwerben Sie ein schlüsselfertiges Haus, so schließen Sie in der Regel keinen Vertrag mit einem Vorbesitzer, sondern mit einem Bauträger ab. Um den Käufer hier optimal zu schützen, gibt es die so genannte Makler- Bauträgerverordnung (MaBV). Hier sind verbindliche Inhalte formuliert, die Bauträgerkaufverträgen inhärent sein müssen.

Die MaBV regelt so beispielsweise, wann und in welcher Höhe Zahlungen vom Käufer an den Bauträger zu leisten sind und wie der Bauträger diese absichert.

Die Verordnung können Sie unter diesem Link auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz einsehen.

 

Hier finden Sie weitere Begriffe unseres Immobilienlexikons:

A: Auflassung

B: Bezugsfertigkeit

E: Erhaltungsrücklage

G: Grunderwerbsteuer

S: Sondernutzungsrecht

T: Teilungserklärung

 

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