In unserem Immobilienlexikon bringen wir Ihnen verschiedene Fachbegriffe aus der Immobilienwelt näher.
Das Sondernutzungsrecht ist ein Begriff aus der Wohnungseigentumsverwaltung (WEG). Es regelt, welche Anteile des Gemeinschaftseigentums durch bestimmte Wohnungseigentümer der WEG allein genutzt werden dürfen.
Sondernutzungsrechte (SNR) müssen in der Teilungserklärung bestimmt und per Grundbuch zugeordnet sein.
Mit der Einräumung eines SNR wird in der Regel damit auch festgelegt, wer für die Pflege und Instandhaltung des betreffenden Anteils zuständig ist. Beispiele hierfür sind Keller, KFZ-Stellplätze oder Terrassen.
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M: Makler- und Bauträgerverordnung