In unserem Immobilienlexikon bringen wir Ihnen verschiedene Fachbegriffe aus der Immobilienwelt näher.
Die Teilungserklärung ist ein Begriff aus dem Wohnungseigentumsrecht.
Immer dann, wenn ein Mietshaus in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt wird, ist diese Urkunde erforderlich. Sie legt nicht nur fest, ob die Räume zu Wohnzwecken genutzt werden sollen, sondern auch, welche Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum es gibt sowie den Umfang der Rechte und Pflichten der Eigentümer. Dies ist zum Beispiel relevant, um anfallende Kosten bei Reparaturen etc. entsprechend auf die Eigentümer umlegen zu können oder zur Ermittlung der Stimmrechte die Wohnungseigentümergemeinschaft betreffend.
Die Teilungserklärung ist ein essenzieller Bestandteil des Kaufvertrags und muss notariell beglaubigt worden sein; ohne sie können die einzelnen Immobilieneinheiten nicht ins Grundbuch eingetragen werden.
Als Käufer hat man keinen Einfluss auf die Teilungserklärung, da die Aufteilung bereits im Vorfeld des Verkaufs erfolgt.
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M: Makler- und Bauträgerverordnung