In unserem Immobilienlexikon bringen wir Ihnen verschiedene Fachbegriffe aus der Immobilienwelt näher.
Die Erhaltungsrücklage ist ein Begriff aus der Wohnungseigentumsverwaltung. Sie ist Teil des Hausgeldes, welches jeder Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft (kurz: WEG) monatlich zu entrichten hat.
Die Erhaltungsrücklage wird jährlich vom Verwalter neu berechnet. Ziel ist es, Rücklagen für größere bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum anzusparen, um so z.B. Kosten für Reparaturen an Dach oder Heizung begleichen zu können.
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