Das Heindrich Immobilienlexikon: B wie Bezugsfertigkeit

In unserem Immobilienlexikon bringen wir Ihnen verschiedene Fachbegriffe aus der Immobilienwelt näher.

Wenn Sie in eine neu gebaute oder grundrenovierte Immobilie, egal ob Haus oder Wohnung, einziehen möchten, sind Sie vielleicht schon einmal über den Begriff der Bezugsfertigkeit gestolpert. Doch was bedeutet er genau?

Als bezugsfertig gilt eine Immobilie ab dem Zeitpunkt, zudem sie bewohnbar ist. Dafür müssen nicht alle Arbeiten abgeschlossen sein, beispielsweise an Fassade, Garage oder Außenanlagen. Allerdings muss das Objekt sicher begehbar sein, sanitäre Anlagen, Strom, Heizung und Kochmöglichkeiten müssen vorhanden sein, genauso wie Fenster und Türen.

 

Hier finden Sie weitere Begriffe unseres Immobilienlexikons:

A: Auflassung

E: Erhaltungsrücklage

G: Grunderwerbsteuer

M: Makler- und Bauträgerverordnung

S: Sondernutzungsrecht

T: Teilungserklärung

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