Energiepreisbremse und Soforthilfe – was ist das und was bedeutet das für mich?

Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr ein Entlastungspaket verabschiedet, um Energiekosten für Privatpersonen und Unternehmen in bezahlbarem Rahmen zu halten.

Die Entlastung soll dabei in zwei Stufen erfolgen: der Soforthilfe, die der Übernahme von 1/12 der Abschlagszahlung 2022 entspricht, sowie der Gas- und Strompreisbremse, die ab 01.03.2023 (rückwirkend bereits ab 01.01.2023) bis zum 30.04.2024 gilt und die Preise für Gas und Strom deckelt.

Alles Wissenswerte rund um das Entlastungspaket und was für Sie als Verbraucher zu tun ist, können Sie hier auf der Seite der Städtischen Werke Kassel nachlesen.

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