Die zum 01.01.2023 in Kraft getretene Wohngeldreform ermöglicht es nun vielen Personen, Wohngeld zu beziehen, die bislang nicht leistungsberechtigt waren. Dies schließt auch Mieter und Eigentümer ein, die keine Transferleistungen beziehen.
Einen entsprechenden Antrag bei der Stadt Kassel zu Stellen lohnt sich, denn auch Nebenkostennachzahlungen können übernommen werden.
Umfassende Informationen zum Thema finden Sie unter diesem Link auf den Seiten der Stadt Kassel.