Bis zum 01.12.2021 durften Eigentümer einen gemeinsamen Kabelanschluss in einem Mehrfamilienhaus über die Nebenkosten abrechnen. Das heißt, auch wenn Sie als Mieter diesen Anschluss nicht genutzt haben, mussten Sie für einen Teil der Kosten dafür aufkommen. Dieses so genannte „Nebenkostenprivileg“ wurde im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gestrichen. Jeder Mieter muss nun selbst einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen, wenn er weiter Kabelfernsehen beziehen möchte – die Anbieter schalten die Versorgung der auslaufenden Verträge zum 01.01.2024 ab.
Das ist jedoch für Sie kein Grund zur Sorge! Im Rahmen des BewohnerPlus-Partnerprogramms mit vodafone kann Ihnen Ihr Heindrich Team rechtzeitig eine Lösung bieten. Das Beste an Ihrem neuen Kabelvertrag? Attraktive Vorteile und Rabatte – sprechen Sie uns an unter 0561 70188-127!
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