Brut- und Nistzeit – Schonzeit für Ihre Büsche, Sträucher und Gehölze

Die Vögel zwitschern in den Bäumen, es grünt und die ersten Frühblüher zeigen sich. Im März erwacht die Natur neues Leben, der Frühling ist nicht mehr fern. Viele Mieter*innen und Eigentümer*innen zieht es jetzt wieder hinaus in den Garten. Terrasse und Wiese werden fit fürs schöne Wetter gemacht. Das letzte Winterlaub wird zusammengekehrt und die Verlockung, auch die aus der Form geratene Gartenhecke sommerschön zu machen bzw. machen zu lassen, ist groß. Doch davon sollten Sie dringend Abstand nehmen, denn von März bis September befinden wir uns in der Brut- und Nistzeit der heimischen Wildtiere. Nicht nur Vögel, sondern auch Amphibien und kleine Säugetiere ziehen im Schutz des Gehölzes ihren Nachwuchs groß.

Damit diese nicht gestört oder im schlimmsten Fall verletzt oder gar getötet werden, dürfen zwischen dem 01. März und dem 30. September eines Jahres Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte, Schilf oder andere Gehölze nicht geschnitten, zurückgesetzt, beseitigt oder gerodet werden (§ 39 Absatz 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes). Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

Auch unsere Hausmeister müssen sich an diese Vorgaben halten, sodass größere Arbeiten in diesem Bereich bis zum Herbst warten müssen.
Das heißt jedoch nicht, dass gar kein Beschnitt des Gehölzes während der Frühlings- und Sommermonate erfolgen darf – schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt. Diese sollten allerdings nur vorgenommen werden, wenn sie wirklich unabdingbar sind und vor und während des Schnitts darauf geachtet wird, dass keine Tiere zu Schaden kommen.

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